Bad Segeberg – In seiner Sitzung am 24. Oktober beschloss der Hauptausschuss des Segeberger Kreistages das Anhörungsverfahren gemäß § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein mit den Kommunen des Kreises durchzuführen. Ziel ist die Absenkung des Hebesatzes für die allgemeine Kreisumlage im Haushaltsjahr 2014.
Dabei folgte der Hauptausschuss dem Antrag der CDU-Fraktion mit den Vertretern der Städte und Gemeinden über eine Absenkung in der Bandbreite von 0,5 bis 1,5 % zu diskutieren. Nur die SPD enthielt sich der Stimme. Alle anderen Fraktionen stimmten zu. Die FDP hatte einen Antrag für die Senkung der Kreisumlage um 1% eingebracht.
Die endgültige Festlegung trifft der Kreistag in seiner Sitzung im Dezember 2013 nachdem die Gemeinden sich geäußert haben.
Die Absenkung gilt für das Haushaltsjahr 2014. Insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Reform des Finanzausgleichsgesetzes Schleswig-Holstein in der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Entwurfsfassung könnte eine Anhebung des Hebesatzes ab dem Haushaltsjahr 2015 notwendig werden.
Gegen dieses Vorhaben der Rot-Grünen-SSW Landeregierung hatte der Kreistag auf seiner letzten Sitzung eine Resolution verfasst. Auch dabei hatte sich die SPD Fraktion enthalten.