Original-Rede aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 26. Januar 2022
Mit dm Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes geben wir unseren Kommunen im Land noch mehr Flexibilität an die Hand, um auf örtliche Bedürfnisse einzugehen und stärken dadurch die kommunale Selbstverwaltung.
Insgesamt packen wir mit diesem Gesetzentwurf fünf Themen an!
Da ist zunächst die Sozialklausel in § 4 Abs. 2 KAG zu nennen. Diese Vorschrift ist eng auszulegen und bedarf einer aufwendigen Prüfung, ob eine Ermäßigung von Gebühren aus sozialen Gründen möglich ist oder nicht. Im Sinne des Bürokratieabbaus, aber auch im Sinne, die Vereine und Verbände in einem Ort besser unterstützen zu können, können zukünftig neben dem sozialen Grund auch Ermäßigungen für soziale oder kulturelle Zwecke und Veranstaltungen erfolgen. Das schafft Vereinfachung und Klarheit auf beiden Seiten, wenn es darum geht das Bürgerhaus dem örtlichen Shanty Chor kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Der nächste Änderungspunkt ist die Einbeziehung von außerordentlicher Abschreibung bei Abgangsverlusten in eine Gebührenkalkulation.
Was bedeutet das? Wenn eine Gemeinde z.B. eine Wasserversorgungsleitung baut, hat sie die Herstellungskosten in ihrer Bilanz zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Jeder, der einmal was mit Bilanzen zu tun hatte, kennt das. Nun kann es aber sein, dass so ein Vermögensgegenstand, wie eine Wasserleitung nicht die komplette Nutzungsdauer durchhält und vorher abgängig wird. Hierbei muss dann der Restbuchwert, entweder auf eine verkürzte Nutzungsdauer verteilt werden, was die Abschreibung erhöht oder als außerordentliche Abschreibung als Anlagenabgang in einer Summe ausgebucht werden. Der entsprechende Abschreibungsbetrag kann nun in die umzulegende Gebührenkalkulation eingepreist werden, sodass hierüber die Refinanzierung der Neuanschaffung oder Wiederherstellung erfolgen kann.
Die dritte und vierte Änderung betrifft die Flexibilisierung bei der Erhebung der Kurabgaben.
Gerade als Land, in dem der Tourismus eine der wirtschaftlich stärksten Branchen darstellt, ist diese Flexibilität für die Kommunen ein echter Gewinn.
Denn zukünftig kann jede Kommune selbst entscheiden, vom wem sie die Kurabgabe erheben möchte. Ob ortsfremde Personen, die vor Ort übernachten oder ortsfremde Personen, die sich nur als Tagesgast vor Ort aufhalten.
Zudem wird nun die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von der Kurabgabe aus unterschiedlichen Kommunen im Kommunalabgabengesetz aufgenommen. Damit entfallen für die Gäste mögliche Mehrfachzahlungen und macht unser Land noch attraktiver für Gäste, denn die wissen nicht unbedingt, welcher Strand zu welcher Kommune gehört. Wobei bereits heute viele Kommunen dieses Thema durch individuelle Verträge geregelt haben, aber es ist richtig, dass das nun gesetzlich geregelt wird.
Und der fünfte Punkt betrifft eine weitere Flexibilität für die Kommunen bei den Straßenbaubeiträgen, in dem wir die Eigenbeteiligung bei der Erhebung ermöglichen.
Mit dieser Gesetzesänderung besteht nun volle Flexibilität vor Ort. Denn die Kommunen entscheiden, ob sie überhaupt Straßenbaubeiträge erheben und wenn ja in welchem Umfang und nun auch, in wieweit sie sich selbst beteiligen.
Meine Damen und Herren, mehr Flexibilität geht nicht und stärkt die kommunale Selbstverwaltung!
Denn wir, die Jamaika-Koalition, stärken bei diesem Thema Kommunen und Bürger!
Anders als die SPD, die sich immer für einen Zwang, für eine Pflicht der Kommunen zur Erhebung ausgesprochen hat und dies auch eingeführt hatte.
Meine Damen und Herren,
Es ist richtig, dass wir in dieser Legislaturperiode bereits die Pflicht zur Erhebung der Straßenbaubeiträge abgeschafft haben.
Es ist richtig, dass wir die Kommunen massiv über dem Infrastruktur-Topf mit 68 Mio. Euro im kommunalen Finanzausgleich unterstützen.
Und, es ist richtig, dass wir nun die Beitragserhebung noch weiter für die Kommunen flexibilisieren.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich hier eines zum Schluss festhalten, noch nie hat eine Landesregierung soviel für die Kommunen getan, wie diese Jamaika-Koalition.
Wir stehen zu unseren 1.106 Kommunen im Land.