Kreis Segeberg – Nun liegt es am Landrat und seiner Verwaltung schnell eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. Dann kann im Hauptausschuss über die Hilfe für existenzbedrohte gastronomische Betriebe entschieden werden. Initiiert wurde die Hilfsaktion von der CDU Fraktion nach Informationsgesprächen in zahlreichen Gaststätten und Abstimmungen mit Mittelstandsfachleuten in Berlin und Brüssel.
Der mehrheitlich im Kreistag angenommene Beschlussvorschlag im Wortlaut:
Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine Förderrichtlinie für Landgasthöfe mit Saalbetrieb und gastronomischen Treffpunkten mit Musik zu entwickeln, um vorhandene Bedarfe abzudecken, soweit diese nicht durch andere Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes gedeckt sind. Der Kreistag überträgt die Zustimmung zu der Richtlinie auf den Hauptausschuss.
Hierfür wurden 750.000 Euro im Haushalt eingestellt.
Es bedeutet zudem, dass die Entscheidung nach Vorlage der Verwaltung nicht mehr im Kreistag sondern im Hautausschuss gefällt wird. Dieser kann auch durch eine Sondersitzung zeitnah entscheiden.
Die Rede von Melli Wellendorf, der Betreiberin der NahBar in der Bürgerfragezeit zu Beginn der Kreistagssitzung hat fast alle Teilnehmer bewegt und es ist davon auszugehen, dass einige Redner ihre vorbereiteten Reden verändert und Fraktionen ihr Abstimmungsverhalten überdacht haben.